Die staatliche Förderung für Elektroautos ist zurück!
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Die Bundesregierung fördert weiterhin den Umstieg auf Elektromobilität mit attraktiven Steuervorteilen und ergänzt diese ab Januar 2026 um eine neue Kaufprämie. Für neu gekaufte Elektroautos kann eine Grundförderung von bis zu 6.000 Euro beantragt werden. Die neue Förderung tritt im Frühjahr 2026 in Kraft und gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassenen Elektrofahrzeuge. Voraussichtlich ab Mai 2026 können Privatpersonen den Antrag über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums einreichen.
Im Jahr 2026 wird die staatliche Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridautos neu aufgelegt. Dabei orientiert sich die E-Auto-Prämie stärker an sozialen Kriterien und soll insbesondere Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen den Umstieg erleichtern. Anspruch auf die Förderung haben ausschließlich Privatpersonen, die ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Gewerbliche Nutzung sowie ein anschließender Weiterverkauf sind ausgeschlossen. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung der Förderung steht derzeit noch aus.
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Welche E-Autos werden gefördert?
Für die Förderung sind ausschließlich fabrikneue Fahrzeuge der Klasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb, Range-Extender oder Plug-in-Hybrid zugelassen, die erstmals in Deutschland registriert werden. Zur Klasse M1 gehören Personenkraftwagen sowie die meisten Wohnmobile mit einem Gewicht bis 3,5 Tonnen. Die Förderung kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines Elektroautos in Anspruch genommen werden.
Gebrauchtwagen mit Elektroantrieb sind derzeit von der Förderung ausgeschlossen. Das Bundesumweltministerium beabsichtigt frühestens ab 2027 eine mögliche Ausweitung der Förderung auf gebrauchte Elektrofahrzeuge zu prüfen.

Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?
Die Förderung für Elektroautos wird künftig ausschließlich an Privatpersonen vergeben. Das Hauptziel der Bundesregierung ist es, vor allem Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf Elektromobilität zu unterstützen. Die Prämie ist dabei einkommensabhängig gestaffelt, sodass sie besonders jenen zugutekommt, die ein E-Auto tatsächlich im Alltag nutzen möchten. Gewerbliche Nutzung sowie ein späterer Weiterverkauf des Fahrzeugs sind von der Förderung ausgeschlossen. Anspruch besteht, wenn du ein neues Elektroauto kaufst oder least und dein Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist das zu versteuernde Jahreseinkommen deines Haushalts, nicht das Bruttoeinkommen. Damit soll die E-Mobilität für eine breitere Bevölkerungsschicht erschwinglich werden.
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Haushalt ohne minderjährige Kinder | Haushalt mit einem minderjährigen Kind | Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5000 Euro | 5500 Euro | 6000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4000 Euro | 4500 Euro | 5000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3000 Euro | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderung | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 4000 Euro |
Quelle: Bundesumweltministerium
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.




